Finanzbuchhaltung, Gewerbesteuer, Jahresabschluss und mehr: Steuerberatung für Unternehmen

Das Steuer- und Abgabenrecht entwickelt sich permanent weiter und wird dabei
immer komplexer. Wir sind Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten!

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchhaltung (auch Finanzbuchführung oder Fibu) ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens. Eine lückenlose, aussagefähige und zeitnah erstellte Buchführung wird nicht nur vom Finanzamt und Ihrer Bank erwartet, sie bildet auch stets die Basis für die strategisch wichtigen Entscheidungen in Ihrem Unternehmen.

Besonders wichtige Aspekte der Finanzbuchhaltung betreffen dabei

  • Erfassung und Dokumentation aller Geschäftsvorfälle,
  • doppelte Buchführung der Geschäftsvorfälle,
  • die Erstellung von Jahresabschlüssen inkl. der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Erfüllung der
  • steuerlichen Verpflichtungen wie der Berechnung und Abführung von Steuern, z.B. Gewerbesteuer.

Die Digitalisierung mit modernster Buchführungssoftware sorgt für eine schnelle, korrekte und effiziente Bearbeitung.

Unsere Leistungen im Bereich Finanzbuchhaltung umfassen:

  • Individuelle Einrichtung und Bearbeitung ihrer Buchhaltung
  • Digitale Belegerfassung
  • Übernahme von Ausgangsdaten ihres Warenwirtschaftssystems
  • Erfassung von kalkulatorischen Buchungen
  • Steuerung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nach ihren Vorstellungen
  • Erstellung einer qualifizierten BWA nach Vorgaben des Kreditwesengesetzes

Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Einkommensteuererklärung stellt die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkünfte dar und wird zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer genutzt. Nach Einreichung beim Finanzamt wird die Einkommenssteuer in einem Veranlagungsverfahren durch Erlass eines Steuerbescheides festgesetzt. Dabei kann es sowohl zu Erstattungen kommen, wenn beispielsweise Ausgaben geltend gemacht werden konnten, aber auch zu Nachzahlungen, wenn z.B. der Firmengewinn höher als im Vorjahr ausgefallen ist.

Die Finanzbuchhaltung deckt alle Kapitalbewegungen und Zahlungsströme innerhalb eines Unternehmens ab, und dient dadurch sehr gut als Grundlage für weitreichende Entscheidungen. So kann Ihnen eine sorgfältig erstellte Buchführung eine gute Entscheidungshilfe für geplante Projekte, Expansionen oder Investitionen sein. Zusätzlich deckt die Buchführung ineffektive Prozesse, hohe Kostenträger etc. auf, sprich sie kann auch als Controlling Tool eingesetzt werden.

Der Markt für Automatisierungssoftware im Buchhaltungsbereich ist bereits sehr ausgeprägt und wächst kontinuierlich. Wir bieten Ihnen weitreichende und individuelle Lösungen an, welche von einem bloßen digitalen Pendelordner bis hin zu einer vollautomatisierten offenen Posten Software mit Texterkennung reichen. So entscheiden Sie selbst bis zu welchem Umfang Sie die Buchführung vorbereiten und welche Leistungen wir übernehmen.

 

Informieren Sie sich hier über unser Digitales Angebot:

Steuererklärungen

Bei der Vielzahl unterschiedlichster Steuererklärungen, deren Aufbau sich jährlich verändert, verliert man leicht den Überblick. Fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärungen können nicht nur Geld kosten, sondern können im Extremfall auch strafrechtlich relevant sein. Geben Sie Ihre Steuererklärung daher in die Hand eines Experten und konzentrieren Sie sich so ganz auf Ihr Kerngeschäft.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Erstellung Ihrer Körperschaftsteuererklärung
  • Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung
  • Erstellung Ihrer Gewerbesteuererklärung
  • Erstellung Ihrer Kapitalertragsteuererklärung

Was bei der Privatperson die Einkommensteuer ist, ist für die Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuer. Seit 2008 beträgt der Prozentsatz der Körperschaftsteuer 15%, zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Dieser Frage geht die Frage “Wer erbt was?” voraus. Generell wird die Erbfolge und die Anteile durch das BGB geregelt. Darüberhinaus oder anstatt dessen sind natürlich auch individuelle Testamente möglich, die von den Bestimmungen des BGB’s abweichen. Ein Erbe ist dazu verpflichtet eine Erbschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Kenntnis beim Finanzamt anzuzeigen. Zur Erstellung der Erklärung ist er jedoch erst nach Aufforderung des Finanzamtes verpflichtet. Die Festsetzungsfrist endet dann mit dem jeweiligen Kalenderjahr der Aufforderung durch das Finanzamt.

Die Regelungen gelten dementsprechend auch für die Schenkungsteuer. Sobald ein Wert, welcher die Freigrenze überschreitet, den Besitzer wechselt, ist diese Schenkung innerhalb von Monaten beim Finanzamt anzumelden.

Die Umsatzsteuer haben umsatzsteuerpflichtige Unternehmen für alle erzielten Erlöse in Höhe von 19% bzw. 7% an das Finanzamt abzuführen und kann mit unternehmensverbundenen Umsatzsteuern auf Ausgaben verechnet werden. In Form der Umsatzsteuervoranmeldung wird das Ergebnis der Umsatzsteuer monatlich (oder vierteljährlich) an das Finanzamt erklärt. Die Umsatzsteuererklärung dient somit als Überprüfung dieser Voranmeldungen und spiegelt im Idealfall das Ergebnis der Voranmeldungen wieder.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt die Zusammenfassung eines Wirtschaftsjahres für ein Unternehmen dar. Der Umfang dieses Abschlusses hängt stark von der Größe, beziehungsweise dem Umsatz des zu betrachtenden Unternehmens ab. So reicht bei kleineren Unternehmen, sowie Freiberuflern schon die Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung, während größere Unternehmen, als auch GmbHs und Aktiengesellschaften zur Erstellung einer Bilanz kombiniert mit einer Gewinn-und-Verlustrechnung verpflichtet sind.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Bilanz nach Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung von BilMog und MicroBilG
  • Erstellung von Abschlüssen zur Offenlegung unter Berücksichtigung von größenabhängigen Erleichterungen
  • Erstellung einer elektronische Bilanz zwecks Übermittlung an das Finanzamt
  • Erstellung von Zwischenabschlüssen

Der Jahresabschluss dient grundlegend drei konkreten Funktionen:

Die Informationsfunktion

Der Jahresabschluss stellt eine Grundlage an Informationen dar, welche alle Anspruchsberechtigten für zukünftige Entscheidungen nutzen können. So können auf dieser Basis beispielsweise Investitionsentscheidungen der Firma getroffen werden, aber auch externe Partner wie Banken oder Lieferanten benötigen den Jahresabschluss, um sich ein Bild über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu machen.

Die Zahlungsbemessungsfunktion

Neben einer Informationsgrundlage, stellt der Jahresabschluss auch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung eines Unternehmens dar und ist gleichzeitig auch die Basis für potentielle Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner.

Die Dokumentationsfunktion

Im Jahresabschluss werden alle wirtschaftlichen Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres dokumentiert.

Zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger sind laut §325 HGB alle Kapitalgesellschaften, wie GmbHs und AGs, in Deutschland verpflichtet. Grund hierfür ist, dass diese Information allen Anspruchsberechtigten und Interessengruppen zugänglich gemacht werden muss. Stichtag ist spätestens ein Jahr nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Der Jahresabschluss ist eines der wichtigsten Instrumente, um den Erfolg des abgeschlossenen Geschäftsjahres bewerten zu können. Um so wichtiger ist es, dass Sie die Zahlen mit ihren Veränderungen und Entwicklungen verstehen. Nur so können Sie Maßnahmen etablieren und Investitionen tätigen, welche Ihnen helfen die Zukunft Ihrer Firma langfristig erfolgreich zu gestalten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, sind wir Experten in diesem Gebiet und bieten Ihnen an, Ihren Jahresabschluss gemeinsam auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen.

Lohnbuchführung

Die Lohnbuchhaltung beschäftigt sich mit der steuerlichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sie umfasst eine Reihe von Tätigkeiten, welche neben der Abwicklung selbst auch die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernissen, als auch die Erstellung von Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung beinhaltet.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Anfertigung von Lohn- und Gehaltsabrechungen jeder Art
  • Berücksichtigung aller aktuellen Änderungen im Abgabenrecht
  • Bereitstellung aller Auswertungen in Papierform und/oder auch in elektronischer Form
  • Erstellung von Zahlungsträgern bzw. Zahlungsverkehrsdateien
  • Möglichkeit zur Vorerfassung der monatlichen Lohndaten
  • Führung von Urlaubstage- und Krankentageregistern

Wussten Sie, dass eine Lohnbuchhaltung ist bereits ab dem ersten Mitarbeiter fällig wird? Auf der einen Seite hat die Lohnbuchhaltung den Zweck, dem Arbeitnehmer eine fundierte Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung zur Verfügung zu stellen. Auf der anderen Seite sind die Meldungen für Lohnsteuer an das Finanzamt und die Sozialversicherungsmeldungen an die Krankenkassen zu erstellen. Hierzu müssen vorab entsprechende Daten erfasst werden:

  • Personalstammdaten Arbeitnehmer
  • Personalstammdaten Arbeitgeber
  • Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID des Arbeitnehmers
  • Beginn bzw. Ende der Beschäftigung
  • Zeitraum der Abrechnung
  • Bruttolohn, bzw. Bruttogehalt
  • Geldwerte Vorteile / Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerfreibeträge
  • Kirchensteuerabzug
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Persönliche Abzüge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag

Gerade bei einer großen Arbeitnehmeranzahl wird dies ohne ein gutes EDV System oftmals schwierig, zumal die Daten auch laufend gepflegt werden müssen. Wir können Ihnen hier behilflich sein und die professionelle Einrichtung Ihrer Lohnbuchführung übernehmen.

Unter laufender Lohnbuchhaltung versteht man die monatlichen Leistungen die hinsichtlich der Löhne erbracht werden müssen. Diese Leistungen bestehen aus:

  • Monatlicher Abrechnung von Löhnen und Gehältern für Arbeitnehmer unter Berücksichtigung umfangreicher Besonderheiten
  • Berechnung Arbeitnehmer-/ Arbeitgeberanteil an Sozialversicherungsbeiträgen
  • Pflegen der Personalstamm Datenbank (Änderung der Bezugshöhe, Änderungen in der Anschrift, etc.)
  • Führung des Lohnkontos und vorbereitende Tätigkeiten für Finanzbuchführung
  • Elektronische An- und Abmeldung von neuen Arbeitnehmern gemäß gesetzlicher Vorschriften bei Sozialversicherungsträgern

Zum Jahresende wird eine Jahreslohnbescheinigung für den Arbeitnehmer erstellt, sowie elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Wie schnell ersichtlich wird, ist eine Lohnbuchführung auch schon bei einer kleinen Arbeitnehmeranzahl nicht zu unterschätzen. Hinzu kommen weitreichende Änderungen des Gesetzes oder der Rechtssprechung, welche selbst unterjährig eine Anpassung in der Lohnbuchhaltung erfordern. Zusammen mit Software Lösungen von Partnerunternehmen, können wir Ihnen hier eine schnelle und vor allem einfache Lösung anbieten.

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