Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuer & mehr: Steuerberatung für Privatpersonen
Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt.
Privatpersonen geraten hier schnell an ihre Grenzen.
Geben Sie Ihre Einkommenssteuererklärung in unsere Hände und lehnen Sie sich zurück!
Einkommensteuer
In der Einkommensteuererklärung werden alle Einkommen und Einkünfte ermittelt. Dies geschieht durch die Feststellung der steuerpflichtigen Einnahmen, egal ob
- aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit,
- aus Miete oder Pacht,
- aus Kapitalerträgen oder
- anderen Quellen.
Privatpersonen können verschiedene Ausgaben steuermindernd geltend machen und so die Steuerlast senken. Dies sind beispielsweise
- Werbungskosten wie Fahrtkosten (Entfernungspauschale), Arbeitsmittel, Fortbildungs- oder auch Umzugskosten,
- Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen (div. Versicherungen), Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge,
- außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen, Pflegekosten und Unterhaltszahlungen oder auch
- haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Hinzu kommen Freibeträge wie der Grundfreibetrag und mögliche Kinderfreibeträge.
Die endgültige Veranlagung wird auf Basis der eingereichten Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen. Hierzu wird die insgesamt zu erstattende oder zu zahlende Einkommensteuer ermittelt.
Hierbei werden vorausbezahlte Einkommen-, Lohn- und weitere bereits gezahlte Steuerbeträge von der festzusetzenden Einkommensteuer abgezogen. Bei einer sorgfältig erstellten Erklärung sind größere Rückzahlungen keine Seltenheit.
Unsere Leistungen rund um Ihre Einkommensteuer umfassen:
- Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Prüfung von Einkommensteuerbescheiden
- Kontrolle und Optimierung von Vorauszahlungen
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
Was ist die Einkommensteuererklärung und wofür wird sie gebraucht?
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Die Einkommensteuererklärung stellt die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkünfte dar und wird zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer genutzt. Nach Einreichung beim Finanzamt wird die Einkommenssteuer in einem Veranlagungsverfahren durch Erlass eines Steuerbescheides festgesetzt. Dabei kann es sowohl zu Erstattungen kommen, wenn beispielsweise Ausgaben geltend gemacht werden konnten, aber auch zu Nachzahlungen, wenn z.B. der Firmengewinn höher als im Vorjahr ausgefallen ist.
Wie ist die Einkommensteuererklärung aufgebaut?
In der Einkommensteuererklärung wird Ihr Einkommen grundsätzlich in sieben verschiedene Einkommensarten unterschieden. Diese Kategorien sind:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte
Wer ist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Die Abgabepflicht der Steuererklärung kann verschiedene Gründe haben:
- Ihr Einkommen liegt als Single über dem Grundfreibetrag von 10.908 € (2023) bzw. 11.604 € (2024). Für verheiratete Paare gilt der doppelte Grundfreibetrag – also 21.816 € (2023) bzw. 23.208 € (2024).
- Neben Ihrem Lohn haben Sie zusätzliche Einkünfte in Höhe von 410€ oder mehr im Jahr erzielt. Dies können entweder Einkünfte ohne Lohnabzug wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder auch steuerfreie Entgeltersatzleistungen wie Kindergeld oder Arbeitslosengeld sein.
- Sie beziehen mehrere Löhne von verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig. Dies erkennen Sie auch daran, dass mindestens ein Lohn über Steuerklasse VI abgerechnet wird.
- Sie und Ihr Lebenspartner haben beide Arbeitslohn mit der Steuerklassenkombination III/IV oder einer von Ihnen über Steuerklasse VI mit eingetragenem Faktor bezogen.
- Sobald auf Ihrer Lohnsteuerkarte oder auf der Ersatzbescheinigung Freibeträge eingetragen wurden.
Frist zur Abgabe der Erklärung
Als allgemeine Frist zur Abgabe gilt der 31. Mai eines Jahres für das Vorjahr. Mehr Zeit haben Sie, wenn ein Steuerberater die Erklärung für sie erstellt und beim Finanzamt einreicht. In diesem Fall wird die Frist auf den 31.12. eines jeden Jahres erweitert.
Sonstige Tipps
Oftmals lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung. Die durchschnittliche Höhe der Erstattungen lag 2020 bei 1.062 €. So ist es oftmals eine gute Idee eine Steuererklärung einzureichen, selbst wenn Sie an sich nicht dazu verpflichtet wären (siehe oben). Häufig profitieren Sie von Steuererklärungen wenn Sie hohe Werbungskosten geltend machen können, die Steuerklasse innerhalb eines Jahres gewechselt wurde oder beispielsweise viele haushaltsnahe Dienstleistungen bezogen haben. Da die Einkommenssteuererklärung mit ihren verschiedenen Anlagen sehr schnell sehr kompliziert wird und Potenzial für Einsparungen oft nicht genutzt wird, empfehlen wir Ihnen die Erklärung mit unserer Hilfe zu optimieren!
Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer stellen eine Belastung für die Nachfolge dar. Je intensiver der Zugriff des Fiskus ist, desto größer ist die Gefahr, dass z.B. übertragene Immobilien veräußert werden müssen. Dem Steuerberater stehen insbesondere, nach den letzten Reformen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Instrumente zur Verfügung, die den Anfall von Steuern vermieden helfen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Vorsorge Beratung
- Erstellen von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellen von Schenkungsteuererklärungen
- Optimierung der Übertragung von Bertriebsvermögen
- Optimierung bei Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Was sind Erbschafts und Schenkungsteuer und wie unterscheiden sie sich?
Erbschafts- und Schenkungsteuer sind in Deutschland zusammen in einem Gesetz, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Die Erbschaftsteuer beschäftigt sich mit der Besteuerung eines Erwerbs des Todes wegen, während die Schenkungsteuer Zuwendungen unter Lebenden besteuert.
Wann sind Erbschaft- und Schenkungsteuer fällig?
Dieser Frage geht die Frage “Wer erbt was?” voraus. Generell wird die Erbfolge und die Anteile durch das BGB geregelt. Darüberhinaus oder anstatt dessen sind natürlich auch individuelle Testamente möglich, die von den Bestimmungen des BGB’s abweichen. Ein Erbe ist dazu verpflichtet eine Erbschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Kenntnis beim Finanzamt anzuzeigen. Zur Erstellung der Erklärung ist er jedoch erst nach Aufforderung des Finanzamtes verpflichtet. Die Festsetzungsfrist endet dann mit dem jeweiligen Kalenderjahr der Aufforderung durch das Finanzamt.
Die Regelungen gelten dementsprechend auch für die Schenkungsteuer. Sobald ein Wert, welcher die Freigrenze überschreitet, den Besitzer wechselt, ist diese Schenkung innerhalb von Monaten beim Finanzamt anzumelden.
Was wird besteuert?
Besteuert wird das gesamte Vermögen, einschließlich Grundbesitz, Immobilien und etwaigen Betriebsvermögen. Natürlich gibt es auch hier gewisse Ausnahmen und Freigrenzen, wie zum Beispiel der Freigrenze von 41.000€ für Hausrat.
Steuerklassen und Freibeträge
Die Steuerklasse und damit verbunden der Steuerfreibetrag wie auch die Höhe der Besteuerung nach überschreiten der Freigrenze hängen von dem vorliegendem Verwandtheitsgrad ab. Schauen Sie sich dazu im Detail unsere Tabelle an:
Sonstige Hinweise
Eine Erbschaftsteuererklärung ist in vielen Fällen, und auch bei einem kleinen Kreis an Beteiligten sehr aufwendig und kompliziert. Oftmals führt dies dazu, dass unverhältnismäßig viel Steuer gezahlt werden muss. Sichern Sie sich ab und indem Sie sich durch uns beraten lassen und das Optimum aus Ihrer Erbschaftsteuererklärung herausholen.
Steuerplanung für Privatpersonen
Im Rahmen der gestaltenden Steuerberatung bieten wir Ihnen an, durch Anpassung der Einkommensquellen, durch Planung des Steueraufkommens und durch Bestimmung des Zuflusszeitpunktes, Ihre Steuerlast zu optimieren. Vor allem im Vorfeld großer Anlage- und Investionsentscheidungen kann eine Planung unter Einbeziehung der jeweiligen Lebensumstände, die daraus hervorgehende Steuerbelastung deutlich senken.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung bezüglich Investitionsentscheidungen
- Finanzanalyse
- Beratung bezüglich optimaler Lohnsteuerklasse
- Lohnsteuerermäßigungsanträge
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
Beratung bezüglich Investitionsentscheidungen und Finanzanalyse
Auch im Privatbereich gilt es zu entscheiden in welcher Form Investitionen getätigt werden. Oftmals lohnt es zu prüfen, mit welchem Aufwand, beziehungsweise mit welchen Vorteilen zum Beispiel ein Leasingvertrag oder eine Finanzierung einhergehen. Im Rahmen der Planung ermitteln wir den Aufwand der einzelnen Finanzierungsalternativen. Mit einer leicht verständlichen Gegenüberstellung bieten wir Ihnen so eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung.
Beispiel Immobilieninvestitionen
Eine besondere Relevanz findet die gestaltende Steuer- und Finanzplanung in der Anwendung auf Immobilieninvestitionen. Im Rahmen der Erstellung unserer Planungsrechnung wählen wir eine ganzheitliche Herangehensweise. So setzen wir potenzielle Mieterträge oder sonstige Einnahmen in ein Verhältnis zu den Investitionskosten unter Beachtung von Aufwendungen für die Finanzierung und der Steuerbelastung. Ein Hauptaugenmerk liegt so in der Darstellung der Liquiditätsentwicklung des Objektes. Das Ergebnis wird in einem verständlichen Bericht auf den Punkt gebracht zusammengefasst. Sie halten auf diese Weise eine echte Entscheidungshilfe in Ihren Händen.
Einbeziehung aller Lebensfaktoren
Entscheidend für den Erfolg und Ihre Zufriedenheit mit der Steuerplanung ist die Einbeziehung aller vorherrschenden Lebensfaktoren. Durch intensive Zusammenarbeit können wir Ihnen individuelle Ratschläge geben die Ihren beruflichen als auch privaten Zielen, Ihrer Vermögenssituation, Ihrer Risiko Haltung und Ihrer Familie angepasst sind.
Vermögensplanung
Ihr privates Vermögen ist das Ergebnis harter Arbeit. Nach ausführlicher Analyse decken wir Ihre finanziellen Möglichkeiten, aber auch Grenzen auf. Mit einer präzisen Vermögensanalyse ist es Ihnen möglich erfolgreiche Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Vermögensberatung und Analyse
- Immobilieninvestitionen
- Finanzierungsberatung
Vermögensübersichten & Vermögensplanung
Erstellen von Vermögensübersichten: Eine Vermögensübersicht stellt Ihnen eine genaue Aufschlüsselung Ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zur Verfügung. So wird schnell deutlich wie hoch Ihr Vermögen ist und an welchen Stellen es Raum für Optimierungen gibt und in welchem Bereich welche Anpassungen vorgenommen werden sollten. Dieser Ist-Zustand Ihres Vermögens ist daher nicht nur sehr interessant für Sie selbst, sondern kann im Falle einer benötigten Selbstauskunft auch als Grundlage verwendet werden.
Generell wird Vermögen in folgende Kategorien unterteilt:
- Immobilienvermögen
- Lebensversicherungen
- Geldvermögen
- Sonstiges Sachvermögen
Verbindlichkeiten werden folgendermaßen unterteilt:
- Immobilienfinanzierungen
- Langfristige Verbindlichkeiten
- Kurzfristige Verbindlichkeiten
- Sonstige Verbindlichkeiten
Natürlich kann diese Vermögensaufstellung auch individuell angepasst werden. Zusätzlich ist es möglich mit den entsprechenden Daten Ihre persönlich Vermögens- und Liquiditätsentwicklung festzustellen, beziehungsweise Einschätzungen für die zukünftige Entwicklung zu geben. Hier unterteilen wir gerne in die Zeit vor, und nach Ihrem Ruhestand.
Vermögensplanung
Die Vermögensplanung wiederum basiert auf den Ergebnisses der Vermögensübersicht und beschäftigt sich mit der Effektivität der Vermögensverteilung. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen ist es sehr wichtig sich in alternative Richtungen zu bewegen, damit Ihr Vermögen optimal eingesetzt wird. Ein zweiter Aspekt der der Vermögensplanung ist die Vorsorgeberatung. Lassen Sie uns Ihnen über die Schulter schauen, um zusammen zu überlegen ob Sie hinreichend abgesichert sind oder ob es zu eventuellen Versorgungslücken hinsichtlich Alters-, Berufsunfähigkeits-, Arbeitslosigkeits-, Todesfall Vorsorge kommen kann.
Hilfe bei Selbstauskünften
Selbstauskünfte helfen beispielsweise Kreditinstituten dabei die Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers zu bewerten und so das verbundene Risiko, in Richtung des Kunden in Höhe eines Zinssatzes ausgedrückt, festzustellen. Wie also schnell klar wird hängt im Zweifel sehr viel von einer Selbstauskunft ab, weshalb es sich auch schon bei kleineren Finanzierungen/ Projekten lohnt, sich bei einer Selbstauskunft helfen zu lassen. Wir können mit unserer Erfahrung und auf Basis einer Vermögensübersicht problemlos eine fundierte Selbstauskunft erstellen die Ihr persönliches “Rating” bei der Bank wesentlich verbessern kann.
Immobilieninvestitionen
Immobilien sind heutzutage eine sehr gute Vermögensanlage und sollten beim derzeitig vorherrschenden Niedrigzinsklima unbedingt als Investitionsoption in Betracht gezogen werden. Gerade auf Grund zunehender Urbanisierung ist von weiter steigenden Preisen auszugehen, was Ihnen viele Chancen bietet.
Finanzierungsberatung
Zur Finanzierung einer Immobilie können viele verschiedene Finanzierungsmodelle genutzt werden die jeweils eigene Vorteile und Chancen, aber auch Nachteile und Risiken mit sich bringen.
Die drei häufigsten Finanzierungsmodelle im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierung sind:
- Finanzierung über Annuitätendarlehen
- Finanzierung über endfällige Darlehen
- Finanzierung über Bausparsofortmodelle
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und beantworten Ihnen Fragen zu dem Thema wie zum Beispiel: „Welche Kosten erwarten mich in der Zukunft?“ oder „Welches Finanzierungsmodell eignet sich für meine Situation am besten?“. Zusätzlich beraten wir Sie auch gerne in dem Fall, dass Sie Ihr d.erzeitiges Darlehen aufkündigen möchten und Hilfe beim Thema Vorfälligkeitsentschädigung benötigen oder Sie gerne Ihr Darlehen wechseln möchten und so Unterstützung beim Thema der Umschuldung benötigen.
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