SR News

Mandanten-Info des Monats 03-2025

Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach
Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020
gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.